Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Fettehenne Erkrath GmbH & Co. KG, 40699 Erkrath, Schildsheider Straße 47
Stand: 22. Dezember 2021

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag) sowie sämtliche gastronomischen Leistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Hotelübernachtung stehen. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

  1. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Der Gastaufnahmevertrag ist zustande gekommen, sobald das Zimmer schriftlich oder mündlich seitens des Gastes bestellt und vom Hotel schriftlich bestätigt worden ist. Im Zuge dessen hat der Gast auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotels anerkannt. Wird kurzfristig ein Hotelzimmer per Telefon oder persönlich angemietet, und ist daher eine schriftliche Bestätigung seitens des Hotels nicht mehr möglich, sind für den per Telefon oder persönlich buchenden Gast die AGB trotzdem bindend. Mit der mündlichen Zusage seitens des Hotels ist der Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich das Hotel vor für den zusätzlichen Aufwand Mahngebühren in Höhe von 25€ zu erheben.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

3.11 Gruppenreservierungen ab 5 Zimmern müssen direkt beim Hotel angefragt werden und unterliegen zwischen Kunde und Hotel zu verhandelnden, gesonderten Buchungs- und Stornierungsbedingungen. Sollten über ein Online Portal 5 oder mehr Zimmer gebucht werden hat das Hotel das Recht diese Buchungen zu stornieren.

  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Die Stornierung des Mietvertrages ist uns schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen.

Die Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrer individuellen Reservierungsbestätigung. Eine Reservierungsbestätigung, samt Stornierungsbedingungen, empfangen Sie entweder binnen zwei Stunden nach erfolgter Reservierung von uns oder über das jeweilige Portal, worüber Sie gebucht haben. Sollten Sie in dieser Zeit keine Bestätigung erhalten haben, obliegt es Ihrer Pflicht die genannte Mail Adresse zu kontrollieren, ggf. Ihren Spam Ordner zu prüfen. Telefonisch getätigte Reservierungen entbinden Sie nicht von einer Zahlungsverpflichtung. Bei Versäumnis einer Stornierung im vertraglich geregelten Zeitraum, wird Ihnen eine Gebühr von 90% des Gesamtpreises berechnet.

Wenn Sie eine „Nicht kostenfrei stornierbare Rate“ buchen, dann obliegt das Risiko einer Stornierung zu 100% auf Ihrer Seite. Wir bieten zahlreiche Alternativen an, die flexiblere Stornierungs- oder Änderungsmöglichkeiten beinhalten. Zu allen Messen gibt es keine flexiblen Reservierungen, hier gilt, falls nicht anders vereinbart eine Stornierungsfrist von 7 oder 14 Tagen.

  1. Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  1. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und –Rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Haustiere sind im Interesse aller Gäste nur auf Anfrage und mit ausdrücklicher Bestätigung, sowie nur in dafür vorgesehenen Zimmern gestattet.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  1. Haftung des Hotels

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warnsendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

  1. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr 40699 Erkrath, Schildsheider Straße 47. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand 40699 Erkrath, Schildsheider Straße 47.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gastronomische Dienstleistungen

Fettehenne Erkrath GmbH & Co. KG, 40699 Erkrath, Schildsheider Straße 47
Stand: 22. Dezember 2021

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Restaurant Das Blaue Schaf und dem Kunden abgeschlossen werden. Dies beinhaltet die Bewirtung von Gästen mit und ohne Tischreservierung ebenso wie die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumlichkeiten sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurants oder Hotels (gastronomische Dienstleistungen). Der Begriff „gastronomische Dienstleistung“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Restaurant-, Gastronomie-, Veranstaltungsdienstleistung.

1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie eine Nutzung zu anderen Zwecken als den vertraglich festgehaltenen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

1.4 Als Veranstaltung gilt jede Dienstleistung, die in Zusammenhang mit der Miete eines Tagungs- oder Veranstaltungsraums steht sowie jede gastronomische Leistung für Gruppen ab 20 Personen.

  1. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Restaurant und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Restaurants durch den Kunden zustande. Die gastronomische Dienstleistung ist zustande gekommen, sobald die Veranstaltung schriftlich oder mündlich seitens des Gastes bestellt und vom Restaurant schriftlich bestätigt worden ist. Im Zuge dessen hat der Gast auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Restaurants anerkannt. Wird kurzfristig eine Räumlichkeit per Telefon oder persönlich angemietet, und ist daher eine schriftliche Bestätigung seitens des Hotels nicht mehr möglich, sind für den per Telefon oder persönlich buchenden Gast die AGB trotzdem bindend. Mit der mündlichen Zusage seitens des Hotels ist die gastronomische Dienstleistung zustande gekommen.

2.2 Für Tischreservierungen ab 10 Personen erhält der Gast eine schriftliche Bestätigung. Diese gilt als Annahme der Anfrage und damit als Vertragsabschluss. Die Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrer individuellen Reservierungsbestätigung. Eine Reservierungsbestätigung, samt Stornierungsbedingungen, empfangen Sie entweder binnen zwei Stunden nach erfolgter Reservierung von uns oder über das jeweilige Portal, worüber Sie gebucht haben. Sollten Sie in dieser Zeit keine Bestätigung erhalten haben, obliegt es Ihrer Pflicht die genannte Mail Adresse zu kontrollieren, ggf. Ihren Spam Ordner zu prüfen und das Restaurant zu kontaktieren.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen.

  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten gastronomischen Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räumlichkeiten und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltender Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Restaurant beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Restaurant verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Restaurant kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Veränderung der Bestellung in Bezug auf die Leistungen des Hotels, die Anzahl der Gäste oder Länge der Veranstaltung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Vermietung der Räumlichkeiten oder gastronomischen Leistungen und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5 Rechnungen des Restaurants sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Depositrechnungen sind immer zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt fällig, auch wenn die Rechnung nicht vierzehn Tage vor Fälligkeitszeitpunkt beim Kunden eintreffen sollte.

3.6 Das Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im vertraglich in Textform vereinbart. Sollten Zahlungsbedingungen nicht Vertrag festgehalten worden sein, ist die Zahlung nach Erbringung aller vereinbarten gastronomischen Dienstleistungen zu erbringen. Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich das Restaurant vor für den zusätzlichen Aufwand Mahngebühren in Höhe von 25€ zu erheben.

3.7 Das Restaurant ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Restaurant aufrechnen oder verrechnen.

3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

  1. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der gastronomischen Dienstleistungen

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von einem mit dem Restaurant geschlossenen Veranstaltungsvertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

4.2 Sofern zwischen dem Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Restaurant einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Restaurant den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Stornierung des Mietvertrages ist uns schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen.

4.4 Für Tischreservierungen ab 10 Personen oder Reservierungen mit Vorbestellung gilt eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor dem Leistungsdatum. Sollte eine Stornierung nach dieser Frist erfolgen, behält sich das Restaurant vor 90% der gebuchten Leistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt bei Reduktion der Gästeanzahl nach Ablauf der Stornierungsfrist.

Die Stornierungsbedingungen für Veranstaltungen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Vertrag.

  1. Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Restaurant in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Restaurants mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Restaurants mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Veranstaltungen oder Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen reserviert werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Anlass bzw. der Zweck der Veranstaltung sein;

  • das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurant zuzurechnen ist;

  • der Zweck bzw. der Anlass oder die Veranstaltung selbst der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Restaurants begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  1. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Räumlichkeiten oder reservierten Tische

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Tische oder Räume, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Haustiere sind im Interesse aller Gäste nur auf Anfrage und mit ausdrücklicher Bestätigung, sowie nur in dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

6.2 Reservierte Tische und Räume stehen dem Kunden ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Eine Wartezeit, welchen Gästen ohne schriftliche Reservierungsbestätigung mitgeteilt wird, ist nur eine Schätzung und daher nicht bindend.

6.3 Die Veranstaltungsräume sind – soweit nicht schriftlich anders vereinbart – geräumt und zum vertraglich festgehaltenen Zeitpunkt dem Restaurant zurückzugeben. Danach kann das Restaurant aufgrund der verspäteten Räumung gemessen am Gesamtpreis der Veranstaltung für jede angefangene Stunde einen angemessenen Aufpreis berechnen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  1. Haftung des Restaurants

7.1 Das Restaurant haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Mitteilung des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Das Restaurant haftet nicht für eingebrachte Sachen des Kunden, sofern keine gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Restaurant besteht.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Restaurantparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Restaurantgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Restaurant nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Das Restaurant kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

  1. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr 40699 Erkrath, Schildsheider Straße 47. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand 40699 Erkrath, Schildsheider Straße 47.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Restaurant darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Restaurant nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Fettehenne Gin

Fettehenne Erkrath GmbH & Co. KG, 40699 Erkrath, Schildsheider Straße 47
Stand: 22. Dezember 2021

  1. Geltungsbereich
    1.1 Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen der Fettehenne Erkrath GmbH & Co. KG, nachfolgenden Anbieter genannt, und dem Kunden der Vertrag zustande.

1.2 Die AGB finden ausschließlich Anwendung auf Verträge in Zusammenhang mit dem Verkauf des Produktes „Fettehenne Gin“. Sämtliche andere Produkte und Services, welche von der Fettehenne Erkrath GmbH & Co. KG angeboten werden fallen nicht unter diese AGBs.

  1. Vertragsabschluss

2.1 Vertragspartner sind der Anbieter und der Kunde. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde auf seine schriftliche oder mündliche Anfrage oder Bestellung eine schriftliche Bestätigung des Anbieters erhält. Sollte eine Bestellung persönlich aufgegeben und direkt mitgenommen oder am selben Tag bestellt und abgeholt werden und daher keine schriftliche Bestätigung seitens des Anbieters möglich ist, sind die AGBs trotzdem mit Annahme des Auftrags bindend.

2.2 Der Vertragsabschluss ist nur ist nur für Personen über 18 Jahren möglich.

2.2 Alle Ansprüche gegen den Anbieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.

  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Lieferung

3.1 Der Anbieter ist verpflichtet die bestellten Waren verpackt und in einwandfreiem Zustand an den Kunden zu liefern oder zu übergeben.

3.2 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

3.3 Versandkosten sind vom Kunden zu tragen und werden als solche vom Anbieter ausgewiesen

3.4 Bei nachträglichen Änderungen an der Bestellung seitens des Kunden, kann der Anbieter seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Produkten oder Lieferkosten angemessen erhöht.

3.5 Rechnungen des Anbieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich der Anbieter vor für den zusätzlichen Aufwand Mahngebühren in Höhe von 10€ zu erheben.

3.6 Die Ware kann gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht an Personen unter 18 ausgeliefert oder an diese übergeben werden. Sofern kein offizieller Altersnachweis der empfangenden Person vorgelegt werden kann, wird die Ware nicht übergeben. Kosten, welche dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehen, können nicht auf den Anbieter umgelegt werden.

  1. Vertragsrücktritt, Retoure

4.1 Grundsätzlich ist ein Vertragsrücktritt seitens des Kunden nur kostenfrei möglich, wenn das Hotel der Vertragsauflösung ausdrücklich zustimmt oder die Bestellung noch nicht übergeben bzw. zur Auslieferung vorbereitet wurde. Dieser Zeitraum umfasst mindestens 4, jedoch niemals mehr als 12 Stunden.

4.2. Die Retoure von ausgelieferten Waren ist nur bis zu 14 Tage nach Erhalt der Bestellung und im originalverpackten Zustand möglich. Bereits geöffnete Produkte können ohne ausdrückliches Einverständnis des Anbieters nicht zurückgegeben werden. Rücksendekosten sind vom Kunden zu tragen.

4.3 Abweichend von Punkt 4.2 kann beschädigte oder fehlerhafte Ware unter Angabe von Gründen auf Kosten des Anbieters zurückgesendet werden, sofern die Rücksendekosten die ursprünglichen Lieferkosten nicht übersteigen.

  1. Haftung

5.1 Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

  1. Schlussbestimmungen

6.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

6.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr 40699 Erkrath, Schildsheider Straße 47. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand 40699 Erkrath, Schildsheider Straße 47.

6.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

6.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Restaurant darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Restaurant nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

6.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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